Fahrschul-Service Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Infos Klasse BE

Voraussetzungen:

Um als Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu dürfen, müssen Sie folgende gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetz erfüllen.

Mindestalter 21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren)
Körperliche und geistige Eignung Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest
Persönliche Zuverlässigkeit Auszug aus dem Fahreignungsregister und polizeiliches Führungszeugnis
Berufsausbildung Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
Sprachkenntnisse Ausreichend Deutsch in Wort und Schrift
Führerschein Führerschein Klasse B seit 3 Jahren, Klasse BE bis zum Beginn der Therorieausbildung (Zulassung zur Prüfung nur mit Klasse BE möglich)
Ausbildung lt. Fahrlehrergesetz 1 Monat Einweisung, 8 Monate Theorieausbildung, min. 4 Monate Ausbildungspraktikum
Prüfungen Fahrpraktische Prüfung Klasse BE, schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung, Lehrproben Theorie und Praxis

Kontakt:

Frau Grit Lissner
0381-70 060 770
grit.lissner@fahrschulservice-mv.de

Grundfahrlehrerlaubnis BE

Die Ausbildung für Bewerber der Fahrlehrerlaubnis BE verläuft in mehreren Phasen und erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.

Einführungsphase (1 Monat)

Die Einführungsphase setzt sich aus einer einwöchigen Einführung mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und einer anschließenden zweiwöchigen Hospitationsphase mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten je Ausbildungswoche in einer Ausbildungsfahrschule zusammen. Sie endet mit einer einwöchigen Auswertungsphase von mindestens 32 Unterrichtseinheiten in der Fahrlehrerausbildungsstätte.

 

Ausbildungsphase – Theorie in der Ausbildungsstätte (7 Monate)

Die Ausbildung umfasst dabei in einem theoretischen Teil neben den Bereichen Fahrschulpädagogik, Verkehrsverhaltenslehre und Straßenverkehrsvorschriften auch allgemeinrechtliche Grundkenntnisse sowie Basiswissen zur Kfz-Technik. Vorkenntnisse aus dem pädagogischen, rechtlichen oder technischen Bereich sind für die Ausbildung nicht erforderlich.
Im 5. Monat der Ausbildung absolvieren Sie eine einwöchige Hospitation in Ihrer Ausbildungsfahrschule.

Über diese vom Fahrlehrergesetz geförderte Ausbildung hinaus werden Sie bei uns zielgerichtet auf die praktische Ausbildung in Ihrer Ausbildungsfahrschule vorbereitet. In Rollenspielen planen und gestalten Sie einzelne Theoriestunden, um sich Einblicke und Erfahrungen im Anleiten eines Fahrschülers zu verschaffen. Darüber hinaus ist uns neben der Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen Ihre gezielte Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung besonders wichtig.

Während des Grundausbildungslehrganges bieten wir Ihnen deshalb die Möglichkeit durch das Schreiben von Probeklausuren unter Prüfungsbedingungen für den schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung zu üben. Ferner trainieren wir mit Ihnen während des Lehrganges im Rahmen von simulierten mündlichen Prüfungen auch das Prüfungsgespräch des mündlichen Teiles der

Prüfungen

  1. Teilprüfung „Fahrpraktische Prüfung“

Die erste Prüfung wird bereits in der ersten Ausbildungsphase abgelegt. Dabei weisen Sie in einer 60-minütigen praktischen Prüfung mit Anhänger nach, dass Sie ein verkehrsgerechter, gewandter, umweltbewusster und sicherer Fahrer sind.

  1. Teilprüfung „Fachkundeprüfung“

Nach der theoretischen Ausbildung absolvieren Sie eine schriftliche Fachkundeprüfung im Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock (Klausur über 5 Stunden), ca. 3-4 Wochen danach findet die mündliche Fachkundeprüfung über 30 min ebenfalls im Landesamt statt.

  1. Teilprüfung „Lehrproben“

Nach Abschluss des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule legen Sie im Rahmen des gewohnten Ausbildungsbetriebes eine theoretische und praktische Lehrprobe ab. Dabei weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, Fahrschülern theoretischen und praktischen Unterricht zu vermitteln.

Werden diese Prüfungsteile bestanden, erhalten Sie Ihre unbefristete Fahrlehrerlaubnis!